Informationen zum Übertritt an die Realschule
Übertritt in die 5. Klasse für das kommende Schuljahr – Aufnahme von neuen Schülern
Für Schüler der 4. Klasse Grundschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,66 im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, muss ein Probeunterricht erfolgreich absolviert werden. Vom Ergebnis des Probeunterrichts hängt es ab, ob ein Übertritt möglich ist.
Für Schüler der 5. Klasse Mittelschule gilt:
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik ist der Übertritt ebenfalls uneingeschränkt möglich. Bitte melden Sie ihr Kind bei Interesse während des Anmeldezeitraum vorab bei uns an.
Ein Probeunterricht beim Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule ist nicht möglich.
Für Schüler vom Gymnasium gilt:
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung: siehe Kontakt
Wichtige Unterlagen
- Ausgefüllte Anmeldeunterlagen:
zur Online-Anmeldung
(bitte ausfüllen und ausgedruckt zur Anmeldung mitbringen; bitte nicht beidseitig ausdrucken)
- Übertrittszeugnis der 4. Klasse Grundschule/Zwischenzeugnis der 5. Klasse Mittelschule im Original bzw. das entsprechende Zwischenzeugnis des Gymnasiums.
- Geburtsschein oder Geburtsurkunde
- Lichtbild/Passbild
- Sorgerechtsbescheid oder Auszug aus dem Scheidungsurteil bei geschiedenen bzw. getrennt lebenden Ehepartnern
- Ärztliche Atteste, z.B. für LRS oder Legasthenie
- Nachteilsausgleichbescheinigung bei dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung
- Probeunterricht:
Dienstag bis Donnerstag, 13.05. – 15.05.2025
jeweils von 08:00 – 12:00 Uhr
Zögern Sie nicht, sich bei Fragen und Anliegen an uns zu wenden.
Der direkte Kontakt in unser Schulbüro
Knabenrealschule Rebdorf der Diözese Eichstätt
Pater-Moser-Straße 3
85072 Eichstätt
Tel.: 08421/97590
Mail: buero@krs-rebdorf.de
Unsere Beratungslehrerin Susanne Kois
Tel.: Siehe Schulbüro
Mail: skois@krs-rebdorf.de
Weitere Informationen
- Die Übertrittsbestimmungen für das kommende Schuljahr
- Mein Bildungsweg: Online-Wegweiser für das gegliederte Schulwesen in Bayern
- Schülerbeförderung: Bitte wenden Sie sich an das Landratsamt Ihres Wohnortes.